Antwort des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Ministerin Dr. Reimann bedankt sich für lhr o. g. Schreiben und hat das zuständige Fachreferat gebeten, Ihnen zu antworten.
Wie lhnen aufgrund der in der Vergangenheit geführten Gespräche bekannt ist, haben wir uns regelmäßig von Seiten der AOK-Niedersachsen (AOKN) und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) über die Entwicklungen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit multipler Sklerose (MS) berichten lassen. Aufgrund Ihres aktuellen Schreibens haben wir sowohl die AOKN, als auch die KVN um eine Stellungnahme gebeten. Aus hiesiger Sicht ergeben sich unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen aus lhrem Schreiben keine neuen Erkenntnisse. Da die von lhnen gemachten Angaben keine Versichertennamen, Namen der Krankenkassen und auch keine Namen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten enthalten, können die Schilderungen nicht überprüft bzw. nachvollzogen werden.

Wie in den bisherigen Gesprächen dargestellt, wird hier davon ausgegangen, dass die Versorgung von an Multiple Sklerose erkrankten Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. Die AOKN wartet nach eigenen Angaben seit Oktober 2017 auf ein Konzept von Sida e.V. zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit multipler Sklerose. Erst wenn der AOKN das Konzept vorliegt, kann von dort geprüft werden, ob ggf. ein neuer Vertrag mit Sida e.V. abgeschlossen werden kann.
Von Seiten der KVN erhielten wir den Hinweis, dass nach einem ersten Gespräch mit Ärzten aus dem Ärztenetzwerk von Sida e.V. zur Kortisontherapie (erforderliche Räumlichkeiten usw.) kein weiterer Kontakt mit der KVN erfolgte. Die KVN hat uns versichert, dass sie jedoch weiterhin für Gespräche zur Verfügung steht.
Wir empfehlen daher, dass Sida e.V. mit der AOKN und der KVN Kontakt aufnimmt und auf die bestehende Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft eingeht.
Zum Abschluss möchten wir darauf hinweisen, dass es dem Niedersächsischen Sozialministerium bereits aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Da es sich um Vertragsangelegenheiten handelt, obliegt dieser Prozess den Selbstven/valtungskörperschaften (Krankenkassen und KVN). Auf diesen Prozess hat das Niedersächsische Sozialministerium als Rechtsaufsicht über die AOKN und die KVN keinen Einfluss.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Antworten der Krankenkassen

Techniker Krankenkasse

Sehr geehrte Frau Habermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Januar 2018. Aus unserer Sicht hat sich aktuell nichts an den Gründen für die Kündigung des integrierten Versorgungsvertrages geändert.
Sollten sich durch die Gesprächslage mit der AOK ggf. neue Erkenntnisse ergeben, so können Sie gerne auf mich zukommen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an mich.

Kaufmännische Krankenkasse
Sehr geehrte Frau Habermann, sehr geehrte Damen und Herren.
vielen Dank für Ihr an den Vorstandsvorsitzenden der KKH gerichtetes Schreiben vom 11.01.2018.
Als zuständiges Vertragszentrum wurden wir gebeten, Ihr Anliegen zu prüfen und beantworten. Hierzu sind unsererseits weitere Recherchen und Abstimmungen erforderlich.
Wir kommen anschließend auf Ihr Anliegen zurück und stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

Landesvertretung BARMER

Sehr geehrte Frau Habermann,
ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 11.01.2018, in dem Sie die BARMER im Namen der Patientenaktiongruppe über die aktuelle allgemeine Versorgungssituation von MS-Patientinnen und Patienten in Niedersachsen informieren.
Für Versicherte der BARMER wurden in der Vergangenheit individuelle Leistungsentscheidungen im konkreten Einzelfall getroffen, da es mit der BARMER keine vertragliche Regelung zur integrierten ambulanten Versorgung gab. Folglich sind unsere Versicherten nach den hier vorliegenden Informationen auch nicht von dem lhrerseits angesprochenen Zusammenbruch der medizinischen Versorgung betroffen. Die BARMER wird sich selbstverständlich weiterhin für ihre Versicherten einsetzen und an der bisherigen bewährten Leistungsgewährung festhalten.
Ihrem Wunsch nach einem Gesprächstermin kommen wir grundsätzlich gerne nach. Davon ausgehend, dass ein gleichlautendes Schreiben neben den politischen Entscheidungsträgern in Niedersachsen auch die Kostenträger erhalten haben, mit denen eine vertragliche Regelung zur integrierten Versorgung bestand, sollte primär dort die Bereitschaft zur Fortsetzung der Gespräche aus August 2017 und einem erneuten übergreifenden Termin ermittelt werden.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Landesvertretung Verband der Ersatzkassen e. V.

Sehr geehrte Frau Habermann,
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Wir haben die Thematik zunächst mit unseren Mitgliedskassen beraten.
Da wir als Verband weder als Vertragspartner einer Integrierten Versorgung noch bei Ieistungsrechtlichen Entscheidungen der Krankenkassen in diesem Zusammenhang beteiligt sind, sehen wir Gespräche mit uns als nicht zielführend an und bitten um Ihr Verständnis.